Zusammen mit der Nationalversammlung bildet der Senat (sénat) das französische Parlament. Die Bezeichnung „Sénat“ für die zweite Parlamentskammer hat in Frankreich Tradition. Bereits während der III. Republik hat die zweite Parlamentskammer diesen Namen getragen.
Der Senat wird indirekt gewählt und vertritt die territorialen Gebietskörperschaften der Republik. Er bildet in der institutionellen Landschaft Frankreichs ein Element der Stabilität. Das mit sechs Jahren sehr lange Mandat (bis 2004: neun Jahre) der Senatoren soll den Politikern die Möglichkeit bieten, den notwendigen Abstand von kurzfristigen Anliegen zu nehmen und damit die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern. Vor Ablauf ihres Mandats müssen sich die Senatoren keinen neuen Wahlen stellen, denn der Senat ist ein permanentes Organ und auch bei anhaltendem Konflikt mit der Regierung nicht auflösbar. Er ist als Korrektiv zur Nationalversammlung gebildet worden. Doch im Gegensatz zu ihr hat der Senat nicht das Recht, Sondersitzungen einzuberufen oder die Regierung durch einen Misstrauensantrag zu stürzen.
Die Verfassungstheorie geht davon aus, dass die Senatoren im Unterschied zu den Abgeordneten nicht von politischen Strömungen abhängig sind und durch ihre lange Amtsperiode Zeit haben, sich zu spezialisieren und langfristige Projekte zu verfolgen.
Das Element der Stabilität des Senats wird durch die Nachfolgeregelung für den Staatspräsidenten unterstrichen. Im Fall einer Vakanz des Amtes übergehen nach der Verfassung seine Befugnisse auf den Senatspräsidenten – bis zur Neuwahl. Diese Regelung wurde in der V. Republik aber erst zweimal angewendet: Nach dem Rücktritt von Präsident de Gaulle und dem plötzlichen Tod Pompidous.
Sitz des Senats
Der Senat hat seinen Sitz im Palais du Luxembourg, das an den im Quartier Latin gelegenen Jardin du Luxembourg grenzt.
Mit 348 Senatoren (Sénateurs) hat der Senat deutlich weniger Mitglieder als die Nationalversammlung. Von den 348 Senatoren vertreten zehn Gewählte die überseeischen Gebiete und zwölf die im Ausland lebenden Franzosen.
Die aktuellen Themen des Senats.
Arbeitsweise
Der Gang der parlamentarischen Arbeit wird durch die Geschäftsordnung des Senates bestimmt. Sie muss vom Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) gebilligt werden. Der Vorstand des Senats leitet die wissenschaftlichen Hilfsdienste und regelt interne Probleme wie die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten. Die Debatten des Senats sind öffentlich und werden im „Journal officiel“ veröffentlicht.
Der Senat tagt nicht permanent, seit der Verfassungsreform 1995 nur in der Sitzungsperiode von Anfang Oktober bis Ende Juni. In dieser Periode kann der Senat an 120 Tagen jederzeit Sitzungen abhalten. Automatisch tritt der Senat während eines Staatsnotstandes und nach einer Auflösung der Nationalversammlung durch den Staatspräsidenten zusammen.