Der Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit begründete eine sehr weitreichende Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten. Mit regelmäßigen Treffen der Staats- und Regierungschefs und einem engmaschigen Netz von Konsultationen auf Ministerebene sollte eine möglichst weitgehende Übereinstimmung der deutschen und französischen Positionen sowohl in der Außen- und Sicherheitspolitik als auch in wirtschaftlichen und kulturellen Fragen erreicht werden. Die Vereinbarung sieht vor, dass sich Außen-, Verteidigungs, Erziehungs- und Kulturminister beider Staaten mindestens alle drei Monate zu Meinungsaustauschen treffen sollten. Die Treffen zwischen dem Familienminister und seinem französischen Kollegen sollten sogar alle zwei Monate stattfinden. Leitende Beamte des deutschen und französischen Außenministeriums sollen sich mindestens einmal im Monat treffen, die Generalstabschefs beider Staaten wenigstens einmal alle zwei Monate.
Um die Aktivitäten zwischen beiden Ländern zu koordinieren, wurde die Errichtung einer interministeriellen Kommission auf beiden Seiten vereinbart.
In allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und vor allem in Fragen von gemeinsamem Interesse haben sich beide Vertragsstaaten außerdem dazu verpflichtet, die Meinung des anderen einzuholen und soweit dies möglich ist eine gemeinsame Position festzulegen.
Auch in der Verteidigungspolitik war die Entwicklung gemeinsamer Strategien vorgesehen. Der Personalaustausch zwischen beiden Armeen sollte verstärkt und die Voraussetzungen für Rüstungskooperationen und die Zusammenarbeit im zivilen Bevölkerungsschutz geschaffen werden. Besonders nach dem Austritt Frankreichs aus der militärischen Integration der NATO erlangte dieser Teil des Vertrages Bedeutung.
Gründung eines deutsch-französischen Jugendwerkes
Mit der Vereinbarung über den Aufbau eines „Austausch- und Förderungswerkes“, des heutigen Deutsch-Französischen Jugendwerkes, wurde die Zusammenarbeit nicht nur auf eine politische, sondern auch auf eine gesellschaftliche Grundlage gestellt. Mit Hilfe von intensiven Kontakten zwischen den Jugendlichen und Wissenschaftlern beider Länder sollten die Bindungen zwischen den Bevölkerungen verstärkt werden. Diesem Zweck dienten auch Vereinbarungen über die Sprachförderung und die gegenseitige Anerkennung von Diplomen.
Das Abkommen über die Errichtung des Deutsch-Französischen Jugendwerks wurde am 5. Juli 1963 in Bonn unterzeichnet. Die Abteilungen der Organisation wurden in Bad Honnef bei Bonn (heute Berlin) und Paris angesiedelt.