StartGeschichte18. JahrhundertAuf dem Weg zur Revolution

Auf dem Weg zur Revolution

Die Kapitulation König Ludwig XVI. vor der immer schärfer werdenden sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Krise des Landes begann mit der Einberufung der Generalstände zum 5. Mai 1789. Das in unregelmäßigen Abständen konsultierte Gremium hatte zum letzten Mal vor 174 Jahren getagt und stand jetzt einem Monarchen gegenüber, der sich von den Delegierten neue Geldforderung absegnen lassen wollte.

Die Generalstände bestanden aus drei Ständen:

  • Adel,
  • Geistlichkeit und
  • Dritter Stand.

Den größten Druck auf den König versuchten die Abgeordneten des Dritten Standes auszuüben. Im Dritten Stand (tiers état) organisierte sich die große Masse der Bevölkerung: die nicht privilegierte Schicht aus Bauern, Bürgern und Handwerkern. Die Abgeordneten rekrutierten sich beinahe ausschließlich aus Anhängern des aufgeklärten und gebildeten Bürgertums. Schon während des Wahlkampfes verbreiteten vor allem Mitglieder dieser Schicht Flugschriften mit Reformideen.

Rein rechtlich war der Dritte Stand indes unterrepräsentiert. Von den insgesamt 1165 Deputierten vertraten 291 Vertreter den Klerus, 270 den Adelsstand und 578 Abgeordnete die Interessen des Dritten Standes. Die Zahl der Abgeordneten für den Dritten Stand war 1789 bereits auf 578 verdoppelt worden. Mit der Forderung, in den Generalständen nicht mehr nach Ständen, sondern nach Köpfen abzustimmen, scheiterten die Reformer jedoch.

Auch im Wahlrecht waren die Vertreter der Bürger nicht mit den anderen beiden Gruppen gleichgestellt. Während Klerus und der Adel ihre Vertreter für die Generalstände direkt wählen konnten, geschah dies im Dritten Stand mit Hilfe von Wahlmännern.

Erklärung zur Nationalversammlung und Ballhausschwur

Den ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zur Revolution machte der durch Geistliche erweiterte Dritte Stand, nachdem Ludwig XVI. die Generalstände persönlich eröffnet hatte.

Nach langen Geschäftsordnungsdebatten erklärte sich der Dritte Stand am 17. Juni 1789 zur Nationalversammlung (Assemblée nationale) und damit zum alleinigen Repräsentanten des Volkswillens. Die beiden anderen Stände schlossen sich in der Mehrzahl der Mitglieder der Nationalversammlung an. Wenngleich das Ergebnis dieser ersten politischen Revolution von der Mehrheit des Adels und vieler Bischöfe nicht anerkannt wurde, entstand doch auf diese Weise eine neue Souveränität, die die bis dahin existierende mittelalterliche Ständeordnung überwand.

Am 24. Juni 1789 schworen die Deputierten im später berühmt gewordenen Ballhausschwur, «sich niemals zu trennen, bis die Verfassung errichtet ist». Auch wenn Ludwig XVI. anfangs versuchte, Widerstand zu leisten, mußte er schließlich aufgrund seiner durch die Krisen geschwächten Situation die neuen Realitäten anerkennen.

Im Juli musste der Monarch dem wachsenden Druck der Pariser Bevölkerung nachgeben und die Nationalversammlung anerkennen. Am 9. Juli 1789 erklärte sie sich, nachdem ihr auf Druck des Königs auch die restlichen Vertreter von Adel und Klerus beigetreten waren, zur verfassungsgebenden Nationalversammlung (Assemblée nationale constituante).

Social Media

782FollowerFolgen

Empfehlungen

Das könnte Sie auch interessieren

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein