Sieht man einmal von der Möglichkeit eines Misstrauensantrags ab, so haben die Senatoren die gleichen Kontrollbefugnisse gegenüber der Regierung wie die Abgeordneten. Diese Kontrolle erfolgt durch schriftliche Anfragen an die Minister (5.000 bis 6.000 im Jahr), durch Debatten nach einer Regierungserklärung sowie durch Informationsmissionen und Untersuchungsausschüsse.
Fragen an die Regierung
Jeder Senator hat das Recht, schriftliche Fragen an die Minister zu richten. Die Antworten der Regierung werden im Amtsblatt (Journal Officiel) veröffentlicht. Darüber hinaus können jede Woche in einer öffentlichen Sitzung mündlich Fragen an die Regierung gestellt werden, ohne dass aber hierüber eine Debatte stattfindet. Handelt es sich um bedeutsame Fragen, können einige Sitzungen mit einer Debatte verbunden werden.
Einmal im Monat stellen die Senatoren an einem Donnerstag aktuelle Fragen an die Regierung. Diese Fragestunde wird live übertragen.
Seit einer Reform im Jahr 1991 gibt es im Senat ein Verfahren für mündliche Fragen mit Debatte zu europäischen Angelegenheiten. Dies soll eine Aussprache zwischen den Senatoren und dem für Europafragen zuständigen Minister ermöglichen.
Die Regierung selbst ist berechtigt, vor dem Senat Erklärungen abzugeben, über die im Anschluss eine Aussprache erfolgt. Der Premierminister kann den Senat auch zur Abstimmung über eine allgemeine politische Erklärung auffordern. Dieses Verfahren wurde seit 1975 nur wenige Male in Anspruch genommen. Stets hat die Regierung eine Mehrheit erhalten.
Initiativrecht
Jeder Senator verfügt über das Initiativrecht und kann Gesetzesvorschläge einbringen. Da die Regierung aber über das Recht verfügt, die Tagesordnung der Versammlung festzulegen, werden in der Regel zuerst die Gesetzesentwürfe der Regierung beraten. Weniger als zehn Prozent der Gesetze gehen auf Initiative des Parlamentes zurück. Aus diesem Grund hat das Initiativrecht vor allem bei Abänderungsanträgen seine Bedeutung. Senatoren haben wie Abgeordnete und die Regierung das Recht, die zur Beratung stehenden Vorlagen abzuändern. Es gibt außer bei Haushaltsgesetzen keine festgelegte Reihenfolge, ob die Vorlagen zuerst im Senat oder in der Nationalversammlung eingebracht werden.
Verfassungsänderung
Was die Möglichkeiten einer Verfassungsänderung anbelangt, so ist der Senat der Nationalversammlung gleichgestellt.
Die Regierung kann sich bei einer verfassungsändernden Vorlage nicht über die Opposition des Senats hinwegsetzen. Das Hin und Her der Vorlage (navette) wird fortgesetzt, bis sie mit gleichem Wortlaut von beiden Kammern verabschiedet wird.
Untersuchungen
Ermittlungen zu Strafsachen erfolgen durch die ständigen Ausschüsse des Senats. Dabei stehen den Mitgliedern des Finanzausschusses besondere Kompetenzen zu: Sie haben die Möglichkeit, in den Ministerien zu ermitteln, um zu überprüfen, ob der Staatshaushalt gemäß dem parlamentarischen Beschluss vollzogen wird. Ist eine Ermittlung für mehrere ständige Ausschüsse von Bedeutung, so wird von ihnen eine gemeinsamen Untersuchung beantragt.
Mit Hilfe eines Untersuchungsausschusses kann der Senat versuchen, „sensitive“ Fragen zu klären. Solche Ausschüsse können auch eingerichtet werden, um über die Geschäftsführung öffentlicher Dienste oder verstaatlichter Unternehmen zu ermitteln. Die Mitglieder der Untersuchungsausschüsse sind mit umfassenden Befugnissen ausgestattet. Die von ihnen vorgeladenen Personen sind unter Strafandrohung zum Erscheinen gehalten und müssen einen Eid ablegen, dass ihre Aussagen den wahren Umständen entsprechen. Der Auftrag der Untersuchungsausschüsse ist auf sechs Monate beschränkt.
