Da die Aufteilung Deutschlands in Kleinstaaten 1948 gescheitert war, wollte die französische Politik auf andere Art und Weise eine Kontrolle zukünftiger deutscher Macht sicherstellen. Eine solche Kontrolle versprach eine möglichst umfassende Einbindung des deutschen Gefahrenpotentials durch supranationale Behörden. In der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) schlossen sich schließlich am 18. April 1951 Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande zusammen, um die nationalen Kohle- und Stahlmärkte zu einem gemeinsamen Markt zusammenzuschließen. Das außenpolitische Ziel hinter dieser Montanunion, deren Errichtung der französische Außenministers Robert Schuman in seinem „Schumanplan“ vorgeschlagen hatte, war neben einer europäischen Integration als Fernziel, die Ablösung der alliierten Kontrolle über die Schwerindustrie der Ruhr durch ein westeuropäisches Gremium.
Pariser Ideen für deutsche Wiederaufrüstung
Im Sinne des Geistes dieser Union versuchte der französische Ministerpräsident René Pleven, die von dem USA immer stärker geforderte Wiederaufrüstung der Bundesrepublik Deutschland zu organisieren. Doch die Vergemeinschaftung der Verteidigungspolitik scheiterte in Frankreich am Widerstand der Nationalversammlung.
Initiiert hatte dieses Projekt der französische Ministerpräsident René Pleven 1954 als Reaktion auf die amerikanische Forderung nach Wiederaufrüstung der Bundesrepublik Deutschland. Durch die Bildung einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) mit einer vereinigten Armee sollte die Kontrolle über die deutschen Truppen sichergestellt werden. Das Scheitern dieser Pläne ermöglichte schließlich Deutschland die Aufstellung eigener Truppen in Verbindung eines Beitritts zur NATO (1956). Die stetige Verbesserung der Beziehungen zwischen den einstigen Erbfeinden im Laufer der 50er Jahre konnte der Rückschlag der EVG indes nicht beeinträchtigen. Aus der Not eine Tugend machend versuchte Frankreich fortan, das neue demokratische Deutschland in das neue Europa einzubinden.
Römische Verträge und das Saarland-Statut
Den nächsten Schritt auf dem Weg zu einer kooperativen Zusammenarbeit stellte die Unterzeichnung der „Römischen Verträge“ durch die Mitgliedstaaten der EGKS am 25. März 1957, die zum 1. Januar 1958 die Bildung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) vorsahen.
Die letzte schwere Hypothek im deutsch-französischen Verhältnis, die Frage über die Zukunft des Saarlandes, konnte am 27. Oktober 1956 mit dem Saarvertrag gelöst werden. Der Vertrag sah die Wiedereingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland vor.
