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Präsident

Garant der Unabhängigkeit

Sollte im Staat der Notstand ausbrechen, so räumt Art. 16 der Verfassung dem Präsidenten besondere Vollmachten ein. Er kann für eine kurze Zeit eine Art Wohlfahrtsdiktatur errichten, um die Lage im Land wieder zu beruhigen.

Alle Maßnahmen, die ein Präsident im Hinblick auf Artikel 16 ergreift, unterliegen keinerlei Kontrolle durch Parlament oder Regierung oder auch nur einer Gegenzeichnungspflicht. Damit der Staatspräsident sich aber auf Artikel 16 berufen kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

Die außergewöhnlichen Befugnisse des Präsidenten kommen erst dann zum Einsatz, wenn das ordnungsgemäße Funktionieren der Staatsgewalt unterbrochen ist. Dies ist der Fall bei einer schwerwiegenden Bedrohung der Institutionen der Republik, die die nationale Unabhängigkeit und Integrität des Staatsgebietes gefährdet. Der Rückgriff auf Artikel 16 ist auch für den Fall zulässig, dass Frankreich daran gehindert wird, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten.

Vor einer Anwendung des Artikels muss der Staatschef sowohl den Premierminister und den Verfassungsrat als auch die Präsidenten von Senat und Nationalversammlung konsultieren. Die Stellungnamen dieser Organe binden den Präsidenten aber nicht in seiner Entscheidung – die Stellungnahme des Verfassungsrates muss aber veröffentlicht werden. Im Falle einer negativen Stellungsnahme könnte sich der Präsident wohl kaum darüber hinwegsetzen.

Einsetzen darf der Staatschef seine beinahe uneingeschränkte Machtfülle nur, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Staatsgewalt wieder herzustellen. Verboten ist dem Präsidenten ein Einsatz des Artikels 16 zum Zwecke einer Verfasungsänderung oder einer Auflösung der Nationalversammlung. Das Parlament tagt auch im Notstand regulär weiter.

In diesem Zusammenhang soll auch der Einsatz von Atomwaffen erwähnt werden. Obwohl das Parlament alleine dazu berechtigt ist, den Krieg zu erklären, fällt die Entscheidung über Einsatz der strategischen Atomwaffen alleine dem Präsidenten zu.

Entstehung und bisherige Anwendung

Die Entstehung des Notstand-Artikel 16 hängt mit den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges zusammen. Nach der Niederlage im Juni 1940 hatte sich de Gaulle selbst zum Repräsentanten Frankreichs erklärt. Artikel 16 soll nun sicherstellen, daß es zu jeder Zeit einen handlungsfähigen Staatschef gibt. Dies erklärt auch den Spielraum, der dem Präsidenten selbst bei der Einschätzung der Lage von der Verfassung eingeräumt wird.

Zum Einsatz kam der Artikel 16 bereits mehrfach. Nachdem französische Militärs in Algier geputscht hatten, stützte sich Staatspräsident de Gaulle in seinen Anordnungen (u.a. die Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte) vom 23. April bis zum 30. September 1961 auf diesen Artikel. Kritiker warfen ihm damals vor, dass die ordnungsgemäße Funktion der öffentlichen Gewalt keineswegs für diese lange Zeit unterbrochen gewesen sei.

Außerdem verhängte François Mitterrand 1985 auf der Inselgruppe Neukaledonien den Ausnahmezustand, nachdem es dort im Zuge der Unabhängigkeitsbewegung zu Unruhen gekommen war. Jacques Chirac verhängte 2005 im Rahmen der Banlieue-Unruhen des Ausnahmezustand, François Hollande ordnete ihn nach den Terroranschlägen vom 13. November 2015 in Paris. an. Am 31. Oktober 2017 wurde der Ausnahmezustand von Hollandes Nachfolger Macron wieder außer Kraft gesetzt.

Auch im Zuge der Gelbwesten-Proteste hat die Regierung erwogen, den Ausnahmezustand zu verhängen. Innenminister Christophe Castaner sagte im Dezember 2018: 

    Bei allem, was zu mehr Sicherheit führt, habe ich kein Tabu. Ich bin bereit, alles zu überprüfen.

Christophe Castaner (Innenminister)

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