Nach den Terroranschlägen vom 13. November 2015 in Paris galt in Frankreich zwei Jahre lang der Ausnahmezustand. Hier: Soldat patrouilliert im Dezember 2016 am Strand von Nizza (Foto: REUTERS/Eric Gaillard - stock.adobe.com)
Sollte im Staat der Notstand ausbrechen, so räumt Art. 16 der Verfassung dem Präsidenten besondere Vollmachten ein. Er kann für eine kurze Zeit eine Art Wohlfahrtsdiktatur errichten, um die Lage im Land wieder zu beruhigen.
Alle Maßnahmen, die ein Präsident im Hinblick auf Artikel 16 ergreift,
unterliegen keinerlei Kontrolle durch Parlament oder Regierung oder auch nur
einer Gegenzeichnungspflicht. Damit der Staatspräsident sich aber auf Artikel
16 berufen kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.
Die außergewöhnlichen Befugnisse des Präsidenten kommen erst dann zum
Einsatz, wenn das ordnungsgemäße Funktionieren der Staatsgewalt unterbrochen
ist. Dies ist der Fall bei einer schwerwiegenden Bedrohung der Institutionen
der Republik, die die nationale Unabhängigkeit und Integrität des
Staatsgebietes gefährdet. Der Rückgriff auf Artikel 16 ist auch für den Fall
zulässig, dass Frankreich daran gehindert wird, seine internationalen
Verpflichtungen einzuhalten.
Vor einer Anwendung des Artikels muss der Staatschef sowohl den
Premierminister und den Verfassungsrat als auch die Präsidenten von Senat und
Nationalversammlung konsultieren. Die Stellungnamen dieser Organe binden den
Präsidenten aber nicht in seiner Entscheidung – die Stellungnahme des
Verfassungsrates muss aber veröffentlicht werden. Im Falle einer negativen
Stellungsnahme könnte sich der Präsident wohl kaum darüber hinwegsetzen.
Einsetzen darf der Staatschef seine beinahe uneingeschränkte Machtfülle
nur, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Staatsgewalt wieder herzustellen.
Verboten ist dem Präsidenten ein Einsatz des Artikels 16 zum Zwecke einer
Verfasungsänderung oder einer Auflösung der Nationalversammlung. Das Parlament
tagt auch im Notstand regulär weiter.
In diesem Zusammenhang soll auch der Einsatz von Atomwaffen erwähnt
werden. Obwohl das Parlament alleine dazu berechtigt ist, den Krieg zu
erklären, fällt die Entscheidung über Einsatz der strategischen Atomwaffen
alleine dem Präsidenten zu.
Entstehung und bisherige Anwendung
Die Entstehung des Notstand-Artikel 16 hängt mit den Erfahrungen des
Zweiten Weltkrieges zusammen. Nach der Niederlage im Juni 1940 hatte sich de
Gaulle selbst zum Repräsentanten Frankreichs erklärt. Artikel 16 soll nun
sicherstellen, daß es zu jeder Zeit einen handlungsfähigen Staatschef gibt.
Dies erklärt auch den Spielraum, der dem Präsidenten selbst bei der
Einschätzung der Lage von der Verfassung eingeräumt wird.
Zum Einsatz kam der Artikel 16 bereits mehrfach. Nachdem französische
Militärs in Algier geputscht hatten, stützte sich Staatspräsident de Gaulle in
seinen Anordnungen (u.a. die Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte)
vom 23. April bis zum 30. September 1961 auf diesen Artikel. Kritiker warfen
ihm damals vor, dass die ordnungsgemäße Funktion der öffentlichen Gewalt
keineswegs für diese lange Zeit unterbrochen gewesen sei.
Außerdem verhängte François Mitterrand 1985 auf der Inselgruppe Neukaledonien
den Ausnahmezustand, nachdem es dort im Zuge der Unabhängigkeitsbewegung zu
Unruhen gekommen war. Jacques Chirac verhängte 2005 im Rahmen der
Banlieue-Unruhen des Ausnahmezustand, François Hollande ordnete ihn nach den
Terroranschlägen vom 13. November 2015 in Paris. an. Am 31. Oktober 2017 wurde
der Ausnahmezustand von Hollandes Nachfolger Macron wieder außer Kraft gesetzt.
Auch im Zuge der Gelbwesten-Proteste hat die Regierung erwogen, den
Ausnahmezustand zu verhängen. Innenminister Christophe Castaner sagte im
Dezember 2018:
Bei allem, was zu mehr Sicherheit führt, habe ich kein Tabu. Ich bin bereit, alles zu überprüfen.
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