Ein wesentlicher Punkt in der Machtfrage ist die Möglichkeit des Premierministers, in der Nationalversammlung die Vertrauensfrage über das Regierungsprogramm, eine Erklärung zur allgemeinen Politik oder über die Abstimmung über eine Textvorlage zu stellen (Art. 49 Abs. 3). In diesem Fall gilt die Textvorlage als angenommen, wenn nicht ein in der Nationalversammlung eingebrachter Misstrauensantrag die Mehrheit der Abgeordnetenstimmen erhält.
Sollte dies geschehen, muss der Premierminister beim Präsidenten der Republik den Rücktritt seiner Regierung einreichen. Diese in Westeuropa einmalige Bestimmung zeigt den Willen der Verfassungsväter, der Regierung Stabilität zu verleihen und ihr allen Schutz gegen parlamentarische Verzögerungstaktik zu geben.
