Senat

Wahlmodus

Für die Wahl der 348 Senatoren gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Wahl der Abgeordneten in der Nationalversammlung. Das Mindestalter für die Wahl in den Senat liegt nach einer Reform 2003 allerdings bei 30 Jahren (vor der Reform 35). Der Kandidat muss darüber hinaus noch im Besitz des aktiven (être électorale) und passiven (être éligible) Wahlrechtes sein. Entscheidend dafür sind die Staatsangehörigkeit, der Eintrag in die Wahlliste (liste électorale) und der Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte. Nicht wählbar sind Bewerber, die ihre Wehrpflicht noch nicht erfüllt haben. Da die Wehrpflicht ausgesetzt ist, hat diese Beschränkung keine praktische Bedeutung mehr.

Nicht wählbar (inéligible) sind außerdem: 

  • einige hohe Beamte und Präfekte in ihren Regionen bzw. Departements während ihrer Amtsausübung und auch 3 Jahre danach,
  • Unterpräfekte, Generalsekretäre von Präfekturen während und bis zu einem Jahr nach ihrer Amtszeit,
  • Polizeidirektoren, Richter und Staatsanwälte auf Departementsebene und
  • durch die Regierung beauftragte Generalinspektoren.

Wahlberechtigt für die Wahlen zum Senat ist ein spezielles Wahlkollegium auf Departementsebene (collège électoral). Dem Wahlkollegium gehören insgesamt etwa 150.000 Personen an. Es besteht in jedem Departement aus den Abgeordneten, Mitgliedern der Regional- und Generalräte sowie Vertretern der Stadt- und Gemeinderäte und wählt seinen Senator für eine Amtszeit von sechs Jahren (vor der Reform neun).

Aufteilung der Senatoren:

Dem Senat gehört ein hoher Prozentsatz lokaler Mandatsträger an, die sich bemühen sollen, den Belangen der Körperschaften ihres Departements Rechnung zu tragen.

Wahlrhythmus

Die 348 Senatoren werden nicht alle auf einmal gewählt, sondern alle drei Jahre wird jeweils die Hälfte neu gewählt. Die bislang letzte Wahl fand am 24. September 2023 statt.

Unter den Senatoren findet sich ein hohe Prozentsatz lokaler Mandatsträger, deren Aufgabe es ist, den Interessen ihres Departements in Paris Geltung zu verschaffen. Die Zahl der Gemeindevertreter hängt zwar von der Bevölkerungszahl ab, steht aber nicht im Verhältnis zu ihr.

Das Wahlverfahren führt zu einer überproportionalen Vertretung von kleinen, traditionell konservativ regierten Gemeinden. Die häufig von linken Mehrheiten bestimmten Städte fühlen sich im Senat, der auch die „Hohe Versammlung“ genannt wird, unterrepräsentiert und klagen deshalb regelmäßig über den Wahlmodus.

Social Media

782FollowerFolgen

Empfehlungen

Das könnte Sie auch interessieren

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein