Knapp 20 Jahren nach der öffentlichen Hinrichtung Ludwig XVI. hielt die Monarchie wieder Einzug in Frankreich. Den Königsthron bestieg mit Ludwig XVIII. wieder ein Bourbone. Der Bruder des guillotinierten Ludwig XVI. hatte Revolution und Herrschaft Napoleons im Exil verbracht.
Die verfassungsmäßige Wiederherstellung des Königtums setzte Ludwig XVIII., der sich auf das Gottesgnadentum berief, bereits am 4. Juni 1814 mit dem Erlass der Charte constitutionnelle durch. Die oktroyierte Verfassung war ein Kompromiss aus Überbleibseln der vorrevolutionären Monarchie und einigen Errungenschaften der Revolution. Mit dieser Charta setzte Frankreich als erstes Land in Europa eine konstitutionelle Monarchie in die Realität um. Während die lange Präambel vom Geist des Ancien Régime geprägt war, griffen einige Artikel die Errungenschaften der Französischen Revolution auf: Die 1789 verkündeten Menschen- und Bürgerrechte wurden in der Verfassung garantiert.
Die Charta sah ein (männliches) Zensuswahlrecht für die Wahlen zur Deputiertenkammer vor. Der Zensus war so konzipiert, dass gerade einmal 100.000 Wähler vornehmlich aus dem Besitzbürgertum und dem Adel die Abgeordneten wählen durften. Die Vertreter der Zweiten Kammer (Pairskammer) wurden vom König auf Lebenszeit ernannt.
Obwohl dieses System einige Elemente des Parlamentarismus aufwies, fehlten dem Parlament doch entscheidende Befugnisse. Der König war Inhaber der alleinigen Exekutivgewalt und der Gesetzesinitiative, das Parlament musste letztere lediglich bestätigen, hatte dafür aber ein Mitspracherecht bei Budgetentscheidungen.
Die Minister wurden aus den Reihen der Abgeordneten vom Monarchen berufen und waren den Kammern strafrechtlich und damit zwangsläufig auch politisch verantwortlich. Aus dieser Verantwortung entwickelte sich in den frühen Jahren der Regentschaft Ludwig XVIII. eine gewisse „Tendenz zum parlamentarischen System“. Ab 1821 war es sogar durchaus üblich, daß man eine Regierung, die den parlamentarischen Rückhalt verloren hatte, zum Rücktritt aufforderte und sie dieser Aufforderung auch nachkam.
Ergebnisse des Wiener Kongreß
Der Friedensvertrag von 1815 wurde von den meisten Franzosen als Schmach empfunden. Eine Festigung der wieder eingeführten Monarchie konnte daher nur geschehen, wenn die Regierung bei der Revision des Vertrages Erfolge vorzuweisen hatte. Bereits 1818 gelang es dem Monarchen, auf dem Aachener Kongress mit den anderen europäischen Mächten den vorzeitigen Abzug der Besatzungstruppen und die Wiederaufnahme Frankreichs in den Kreis der Großmächte zu vereinbaren.
Die Frage der immensen Belastung durch Kriegsentschädigungen wurde weniger durch einen Verhandlungserfolg als durch den anhaltenden Wirtschaftsaufschwung entschärft. Trotz der Konkurrenzprobleme, die Frankreich nach der Aufhebung der Kontinentalsperre gegen England plagten, erlaubte die wirtschaftliche Erholung rasche Zahlungen an die Alliierten.
Innenpolitik Ludwig XVIII.
Die Innenpolitik Ludwigs war anfangs liberal; unter dem Einfluss seines gemäßigten Ministers Élie Decazes erweiterte er 1816 das Wahlrecht und ließ den strengen Zensus lockern. Die Ermordung des Herzogs von Berry, der als Hoffnungsträger der Monarchie galt, durch einen Fanatiker beendete dann die liberale Phase der Regentschaft Ludwig XVIII. Der neue Leitende Minister, Joseph Graf Villèle, wurde nach dem Wahlsieg der royalistischen Ultras 1820 in sein Amt berufen und bekleidete dieses Amt noch bis 1828. Unter seiner Verantwortung gelangen eine Konsolidierung des Staatshaushaltes und die Stabilisierung der Staatsrente. Dem Royalisten Villèle gelang es aber nicht nur, die Stellung des Königs innenpolitisch, sondern auch auf dem Gebiet der Außenpolitik zu festigen. In einer militärischen Intervention gingen französische Truppen 1823 erfolgreich gegen Aufständische vor, die den spanischen König Ferdinand VII. gefangen genommen hatten. Gestärkt durch diesen außenpolitischen Coup gelang es den Royalisten bei den Wahlen des Jahres 1824, der Opposition eine vernichtende Niederlage beizubringen.
